Gesamtarbeitsverträge für das Maler- und Gipsergewerbe
Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Details finden Sie hier.
GAV 2020-2022
Seit dem 1. November 2020 ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe allgemeinverbindlich. Dies wurde vom Bundesrat beschlossen und ist bis zum 31. März 2022 für die gesamte Maler- und Gipserbranche der Schweiz gültig. Der GAV wurde im Frühjahr 2020 zwischen den Sozialpartnern abgeschlossen.
Die Zentrale Paritätische Berufskommission des Maler- und Gipsergewerbes bietet auf ihrer Website zahlreiche Auslegungshilfen und weiterführende Informationen zur GAV-Unterstellung. ZPBK
Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz berät über die Kautionspflicht schweizerischer und ausländischer Betriebe. ZKVS
GAV VRM (Vorruhestandsmodell)
Das Vorruhestandsmodell (VRM) ermöglicht den Arbeitnehmenden im Maler- und Gipsergewerbe 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter die Arbeitszeit zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter mit vollen Leistungen mit einer Überbrückungsrente von rund 70% des durchschnittlichen Lohnes in den Ruhestand zu gehen. Das VRM wird paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen in der Höhe von 0.85 Lohnprozenten finanziert.
Der GAV VRM ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die Allgemeingültigkeitserklärung (AVE) liegt für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2026 vor.
Die Durchführungsstelle GAV VRM gibt unter der Telefonnummer +41 58 215 82 80 Auskunft über die Anwendung des Regelwerks im betrieblichen Alltag. Die Website GAV VRM der Durchführungsstelle der Stiftung VRM Maler und Gipser enthält die detaillierten Anleitungen zu den Abzügen, Auskunft über die Freiwilligenunterstellung, ein Berechnungstool für Leistungsvarianten, und viele weitere konkrete Informationen.
Arbeitszeitbewilligungen SECO
Über das Internetportal «Tacho» können Betriebe in der Schweiz und aus dem Ausland Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen online einreichen.
Mit der E-Government Applikation können Sie online Ihr Gesuch für Nacht- und Sonntagsarbeit, für den ununterbrochenen Betrieb oder Pikettdienst in der Nacht oder am Sonntag/Feiertag einreichen. Das Gesuch wird durch die Behörde beurteilt und anschliessend können Sie die Verfügung auf der online Plattform abholen. Sie erhalten zudem einen unkomplizierten Zugang zu Ihren Daten, wie Informationen zum Betrieb, den Bewilligungen und Gesuchen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.